CareLit Fachartikel
Vorformulierte »Beitrittserklärung« im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Wohnund Betreuungsvertrags
Gesundheit und Pflege, Köln · 2015 · Heft 8 · S. 155 bis 157
Dokument
161561
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Überlässt der Betreiber eines Seniorenheims interessierten Pflegegästen oder Dritten im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Wohnund Betreuungsvertrags als Anlage zu einem vorformulierten Vertragsentwurf eine »Beitrittserklärung«, in der sich ein Dritter als Beitretender verpflichtet, selbstständig und neben dem Pflegegast für dessen Verpflichtungen aus dem Vertrag aufzukommen, liegt hierin eine Zuwiderhandlung gegen § 14 Abs. 1 Satz 1 WBVG im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 10 UKIaG, wenn der Beitritt des Dritten im Wohnund Betreuungsvertrag nicht vereinbart ist.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
SICHERHEIT
URTEIL
VERBOT
VERTRAG
ENTSCHEIDUNG
Gesundheit und Pflege
Köln