Dienstleistungen zwischen steuerbegünstigten Konzerngesellschaften
Das Krankenhaus, Berlin · 2017 · Heft 1 · S. 866 bis 867
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Krankenhäuser sind häufig in Konzernstrukturen organisiert. Steuerliche Besonderheiten bei der Gestaltung von Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften sind dabei regelmäßig zu beachten, wenn zu einem solchen Konzern sowohl steuerbegünstigte „gemeinnützige“ Gesellschaften im Sinne der §§ 51 ff. AO als auch steuerpflichtige (Service-)Gesellschaften gehören. Die im Zusammenspiel zwischen steuerbegünstigten Gesellschaften und steuerpflichtigen (Service-) Gesellschaften auftretenden gemeinnützigkeitsrechtlichen Risikobereiche sind in der Regel in derartigen Konzernen zumindest grundsätzlich bekannt.