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Rechtsreport: Zulassungsgremien haben weiten Ermessensspielraum
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2019 · Heft 49 · S. 1 bis 1
Dokument
366451
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 2318 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 116 | Heft 49 | 6. Dezember 2019 Die Zulassungsgremien haben bei der Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes nach § 26 Abs. 3 Bedarfsplanungs-Richtlinie die berufliche Eignung, die Dauer der ärztlichen Tätigkeit, das Approbationsalter und mögliche Wartezeiten der Bewerber zu berücksichtigen. Bei der Gewichtung dieser Kriterien steht ihnen ein weiter Ermessensspielraum zu. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Im vorliegenden Fall hatten sich
Schlagworte
Zulassungsgremien
Ermessensspielraum
Vertragsarztsitz
Urologen
Zusatzbezeichnungen
Bedarfsplanungs-Richtlinie
Software-Updates
Telematikinfrastruktur
gematik
IT-Systeme
Health Care Reform
Medical Staff
Professional Competence
Health Policy
Telemedicine
Software