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Rechtsanwalt darf als Vorsitzender des Beschwerdeausschusses diesen nicht gerichtlich vertreten

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2015 · Heft 17 · S. 1 bis 1

Dokument
378890
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 17 / 2015
Jahrgang 47
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 756 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 112 | Heft 17 | 24. April 2015 Gute Forschung ist auf Transparenz angewiesen. Werden Ergebnisse zurückgehalten, kann das zu Fehlinfor mationen und -entscheidungen führen. Foto: picture alliance Ein Rechtsanwalt, der zugleich Vorsitzender des Beschwerdeausschusses ist, darf diesen nicht in einem Gerichtsverfahren vertreten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Im vorliegenden Fall war der Rechtsanwalt in einer Anwaltssozietät tätig und

Schlagworte

Rechtsanwalt Beschwerdeausschuss Gerichtsverfahren Wirtschaftlichkeitsprüfungen Neutralität Objektivität Interessenkollision WHO klinische Studien Publikation Paul Ehrlich Ausstellung Legal Ethics Judicial Role Health Care Quality Clinical Trials