CareLit Fachartikel
Rechtsanwalt darf als Vorsitzender des Beschwerdeausschusses diesen nicht gerichtlich vertreten
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2015 · Heft 17 · S. 1 bis 1
Dokument
378890
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 756 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 112 | Heft 17 | 24. April 2015 Gute Forschung ist auf Transparenz angewiesen. Werden Ergebnisse zurückgehalten, kann das zu Fehlinfor mationen und -entscheidungen führen. Foto: picture alliance Ein Rechtsanwalt, der zugleich Vorsitzender des Beschwerdeausschusses ist, darf diesen nicht in einem Gerichtsverfahren vertreten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Im vorliegenden Fall war der Rechtsanwalt in einer Anwaltssozietät tätig und
Schlagworte
Rechtsanwalt
Beschwerdeausschuss
Gerichtsverfahren
Wirtschaftlichkeitsprüfungen
Neutralität
Objektivität
Interessenkollision
WHO
klinische Studien
Publikation
Paul Ehrlich
Ausstellung
Legal Ethics
Judicial Role
Health Care Quality
Clinical Trials