CareLit Fachartikel
Beschlüsse der Ständigen Gebührenkommission nach § 52 des Vertrages Ärzte Unfallversicherungsträger (Sitzung am 6. 5. 2013)
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2013 · Heft 23 · S. 1 bis 1
Dokument
384015
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1224 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 110 | Heft 23 – 24 | 10. Juni 2013 16. Änderung der Bestimmung 35. 3 Nr. 1. Die in diesem Abschnitt genannten Leistungen sind je Behandlungsfall − für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nur bis zu einer Gesamtpunktzahl von 1280 Punkten, − für Versicherte ab Beginn des 19. Lebensjahres nur bis zu einer Gesamtpunktzahl von 854 Punkten berechnungsfähig. III. Änderung der Vergütungsvereinbarung für ärztliche Leistungen zur
Schlagworte
Gebührenkommission
Ärzte
Unfallversicherung
Vergütungsvereinbarung
Diagnostik
MRSA
Behandlung
Kinder
Jugendliche
Leistung
Gebührenordnungsposition
Gesundheit
Health Care Costs
Medical Fees
Health Insurance
Child