CareLit Fachartikel
Mitteilungen: Aufhebung des Vorbehalts zu der Durchführungsempfehlung aus der 186. Sitzung des Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2009 · Heft 36 · S. 1 bis 1
Dokument
395691
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1744 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 106 | Heft 36 | 4. September 2009 Die Gebührenordnungsposition 88740 kann nur für die vom RKI und den dort veröffentlichten Expertenhinweisen definierten Risikogruppen erbracht und berechnet werden unter der Maßgabe, dass sich für den Patienten eine individualmedizinische therapeutische Konsequenz ableiten lässt. Die Gebührenordnungsposition 88740 ist ohne besondere Begründung nur berechnungsfähig, wenn zwischen Probenentnahme und Befundmitteilung
Schlagworte
Gebührenordnungsposition
Risikogruppen
Influenza
Schnelltest
Befundmitteilung
Mutterschafts-Richtlinien
Ultraschalldiagnostik
Behandlungstag
Vertragsunterzeichnung
Qualitätssicherungsmaßnahmen
Influenza A virus
Diagnostic Tests
Pregnancy
Ultrasound
Health Care Reform
Deutsches Ärzteblatt