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Bekanntmachungen: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Mutterschafts-Richtlinien: Anpassung der Anlage 1c zu Abschnitt I und II an die Neufassung der…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2009 · Heft 36 · S. 1 bis 1
Dokument
395692
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1744 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 106 | Heft 36 | 4. September 2009 Die Gebührenordnungsposition 88740 kann nur für die vom RKI und den dort veröffentlichten Expertenhinweisen definierten Risikogruppen erbracht und berechnet werden unter der Maßgabe, dass sich für den Patienten eine individualmedizinische therapeutische Konsequenz ableiten lässt. Die Gebührenordnungsposition 88740 ist ohne besondere Begründung nur berechnungsfähig, wenn zwischen Probenentnahme und Befundmitteilung
Schlagworte
Mutterschafts-Richtlinien
Ultraschalldiagnostik
Gebührenordnungsposition
Risikogruppen
Influenza
Qualitätssicherung
Behandlungstag
Befundmitteilung
SGB V
Gemeinsamer Bundesausschuss
Maternal Health
Ultrasound
Quality Assurance
Risk Factors
Health Policy
Deutsches Ärzteblatt