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Medienrummel: Druck von außen kein Kündigungsgrund

Werxhausen, V. · Deutsches Ärzteblatt · 2002 · Heft 17 · S. 1 bis 1

Dokument
422451
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Werxhausen, V.
Ausgabe
Heft 17 / 2002
Jahrgang 34
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 1188 Deutsches Ärzteblatt½Jg. 99½Heft 17½26. April 2002 E in Krankenhaus kündigt einem Oberarzt fristlos, weil dieser durch einen grob fahrlässigen Behandlungsfehler die Totgeburt eines Kindes verursacht haben soll. Im Kündigungsschutzprozess obsiegt der Oberarzt. Das Krankenhaus beschäftigt ihn jedoch nicht weiter, sondern kündigt ihm erneut. Ärzte und Hebammen hatten zuvor schriftlich die weitere Zusammenarbeit mit dem Oberarzt verweigert, der zuständige Chefarzt zweifelte die fachliche

Schlagworte

Druckkündigung Oberarzt Totgeburt Behandlungsfehler Medienrummel Kündigungsschutzprozess fachliche Kompetenz wirtschaftliche Schäden Employment Termination Medical Errors Media Professional Competence Economic Impact Legal Proceedings Deutsches Ärzteblatt