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Neuregelung im BGB: Keine Mahnung bei Geldforderungen mehr erforderlich
BE · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 50 · S. 1 bis 1
Dokument
427803
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 3450 Deutsches Ärzteblatt½Jg. 97½Heft 50½15. Dezember 2000 Das am 1. Mai 2000 in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen beinhaltet einige grundlegende Änderungen für die Arztpraxis. Ziel ist es, die Verzögerung von Zahlungen unattraktiv zu machen und die Möglichkeiten zu verbessern, fällige Ansprüche zügig gerichtlich geltend zu machen. Nach § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB erhält der Gläubiger bei Verzug des Schuldners künftig eine Mahngebühr in Höhe von fünf Prozentpunkten über
Schlagworte
BGB
Mahnung
Geldforderungen
Verzug
Gläubiger
Schuldner
Arztpraxis
Zahlung
Beweislast
Rechnungszugang
Debt Collection
Legal Liability
Medical Economics
Health Care Costs
Legal Aspects
Medical Practice