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Neuregelung im BGB: Keine Mahnung bei Geldforderungen mehr erforderlich

BE · Deutsches Ärzteblatt · 2000 · Heft 50 · S. 1 bis 1

Dokument
427803
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
BE
Ausgabe
Heft 50 / 2000
Jahrgang 32
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 3450 Deutsches Ärzteblatt½Jg. 97½Heft 50½15. Dezember 2000 Das am 1. Mai 2000 in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen beinhaltet einige grundlegende Änderungen für die Arztpraxis. Ziel ist es, die Verzögerung von Zahlungen unattraktiv zu machen und die Möglichkeiten zu verbessern, fällige Ansprüche zügig gerichtlich geltend zu machen. Nach § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB erhält der Gläubiger bei Verzug des Schuldners künftig eine Mahngebühr in Höhe von fünf Prozentpunkten über

Schlagworte

BGB Mahnung Geldforderungen Verzug Gläubiger Schuldner Arztpraxis Zahlung Beweislast Rechnungszugang Debt Collection Legal Liability Medical Economics Health Care Costs Legal Aspects Medical Practice