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Ausübung der Heilkunde durch Optiker: Durchführung der berührungslosen Augeninnendruckmessung und Prüfung des Gesichtsfeldes

BE · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 21 · S. 1 bis 1

Dokument
433433
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
BE
Ausgabe
Heft 21 / 1999
Jahrgang 31
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Das Anbieten und die Durchführung der berührungslosen Augeninnendruckmessung (Tonometrie) und die Prüfung des Gesichtsfeldes (automatische Perimetrie) durch Augenoptiker stellen einen Verstoß gegen § 1 Heilpraktiker-Gesetz (HeilprG) dar. Zwar setzen die genannten Verrichtungen weder ärztliches Fachwissen voraus, noch sind mit ihnen konkrete Gesundheitsgefahren verbunden. Nach Meinung des Bundesgerichtshofs sind jedoch mittelbare Gesundheitsgefährdungen zu befürchten. Ein erhöhter

Schlagworte

Heilkunde Optiker Augeninnendruckmessung Tonometrie Gesichtsfeldprüfung Perimetrie Glaukom Gesundheitsgefahr Augenarzt Dämmerungssehen Blendempfindlichkeit Heilpraktiker-Gesetz Eye Pressure Tonometry Visual Field Test Glaucoma