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Wie gehen Apotheker und Arzt mit „bedenklichen Arzneimitteln“ um?

Müller-Oerlinghausen, B. · Deutsches Ärzteblatt · 1996 · Heft 48 · S. 1 bis 1

Dokument
442834
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Müller-Oerlinghausen, B.
Ausgabe
Heft 48 / 1996
Jahrgang 28
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

D er Apotheker ist verpflichtet, das Inverkehrbringen von Arzneimitteln, die von ihm nach Bewertung aller Umstände als „bedenklich“ eingestuft werden müssen, abzulehnen. Diese Verpflichtung kann der Therapiefreiheit des deutschen Arztes, wie sie auch aus § 1 der geltenden Berufsordnung hervorgeht, entgegenstehen. Gerade in jüngster Zeit hat der Skandal um verschiedene ärztlich verordnete Schlankheitsrezepturen diese potentielle Spannungssituation deutlich gemacht. Als Vorsitzender der

Schlagworte

Apotheker Arzt bedenkliche Arzneimittel Therapiefreiheit Haftungsrecht Rezeptur Negativliste Arzneimittelkommission Fachwissen Risiko Drug Evaluation Drug Misuse Pharmacists Physicians Risk Assessment Therapeutics