CareLit Fachartikel
Protokollnotiz zu § 8 Abs. 3 des Vertrages über die hausärztliche Versorgung vom 6. September 1993
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1994 · Heft 14 · S. 1 bis 1
Dokument
452418
CareLit-ID
Jahr
1994
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN nicht aufsuchen können und hierfür wichtige Gründe glaubhaft darlegen, kann der Arzt auf einem Betäubungsmittelrezept bestätigen, daß der Patient regelmäßig substituiert wird (Substitutionsbescheinigung). Auf der Substitutionsbescheinigung sind anzugeben: 1. Name, Vorname und Anschrift des Patienten, für den die Substitutionsbescheinigung bestimmt ist; 2. Ausstellungsdatum; 3. Menge des zu verschreibenden und zum unmittelbaren Verbrauch zu überlassenden Betäubungsmittels
Schlagworte
Substitution
Betäubungsmittel
Arzt
Patientenbescheinigung
Dokumentation
hausärztliche Versorgung
Substance Abuse Treatment
Prescription Drugs
Patient Care
Documentation
Primary Health Care
Medical Records
Deutsches Ärzteblatt