Bereits 2016 kamen die Deutsche Krankenhausgesell schaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband in der Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) überein, dass Krankenhäuser und Medizinische Dienste einen geeig neten elektronischen Versand für die zu prüfende me dizinische Dokumentation vereinbaren sollten. Das MDK-Reformgesetz forderte im Jahr 2020 konkret, dass ab 1. Januar 2021 der Austausch zwischen Krankenhaus und Medizinischem Dienst ausschließ lich elektronisch zu erfolgen habe. Die elektronische Vorgangsübermittlungs-Vereinbarung (eVV) gab 2021 den zugehörigen Rahmen zur Umsetzung. Die Klassi fizierung von Dokumenten bildet hierbei eine beson dere Herausforderung
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