Wegen des hohen Gesundheitsrisikos durch die Freisetzung von Asbest-Fasern muss bei einer Asbest-Sanierung der betroffene Bereich abgeschottet werden. Er ist nur mit entsprechender PSA über Schleusen zu betreten. Der Umgang mit Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten ist in der TRGS 519 geregelt.
{{detailinfo.data.api.data.document[0].apa}}
{{detailinfo.data.api.data.document[0].vancouver}}
{{detailinfo.data.api.data.document[0].harvard}}