Im Teil 1 des Beitrags wurde die Betreuungsvermeidung als staatliches Ziel dargestellt und erörtert, wodurch sich die „Besorgung“ von der „Erledigung“ rechtlicher Angelegenheiten unterscheidet. Im Weiteren wurden die Aufgaben und Ziele der sozialrechtlichen Beratungs- und Unterstützungs angebote dargestellt und ausgewählte Beratungs- und Unterstützungs angebote mit dem Leistungsspektrum der rechtlichen Betreuung verglichen. Dieser Vergleich wird in Teil 2 fortgesetzt
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