Teil 1 des Beitrags1setzt sich mit dem Anwendungsbereich des LkSG, den menschenrechtlichenund umweltbezogenen Risiken, dem Sorgfaltsmaßstab und dem Begriff der „Lieferkette“auseinander. Teil 2 beleuchtet die konkreten Sorgfaltspflichten sowie die Pflichten fürUnternehmen, auf die das LkSG nicht unmittelbar Anwendung findet, und deren Umsetzung undgibt einen Ausblick auf die geplante EU-Richtlinie.2
{{detailinfo.data.api.data.document[0].apa}}
{{detailinfo.data.api.data.document[0].vancouver}}
{{detailinfo.data.api.data.document[0].harvard}}