Beabsichtigt ein Arbeitgeber, seinen Schwerbehinderten Mit arbeitenden zu kündigen, bedarf die Kündigung vorab der Zustimmung des Integrationsamts. Die gesetzlichen Regelungen, in denen der besondere Kündi gungsschutz für Schwerbehinderte Menschen geregelt ist und die für die Entscheidung des Integrationsamts maßgeblich sind, sind nicht gerade üppig. In acht Paragrafen (§§ 168 bis 172 SGB IX) findet man die zugrunde liegenden gesetzlichen Normen.
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