Das Bewusstsein für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft ist eine zentrale Voraussetzung für deren Umsetzung. Im vorliegenden Beitrag wird eine Argumentationsskizze entwickelt, die auf eine Verknüpfung des in der Eingliederungshilfe erforderlichen Wissens zu den begleiteten Personengruppen und ihren Bedarfen mit ihren Rechten gemäß UN-BRK und dem Vertragsrecht der Eingliederungshilfe zielt. So können Fachkonzepte zu Treibern der Konvention werden.
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