Im Recht des öffentlichen Dienstes bestehen einige Sonderregelungen für solche Beschäf tigte, die zu selbstständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten der Dienststelle befugt sind. Der vorliegende Beitrag untersucht, welche formellen und materiellen Vor aussetzungen für die Annahme einer derartigen Befugnis bestehen und welche Folgen die Befugnis sowohl für den betroffenen Beschäftigten als auch für die Dienststelle und den Personalrat haben
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