Praxismarketing oder der Betrieb einer Website zählen heute zu den unabdingbaren Faktoren, um sich im Wettbewerb erfolgreich behaupten zu können. Heilpraktiker unterliegen zwar keinem Werbeverbot, aber sobald eine Angabe Gesundheitsbezug hat, müssen strenge gesetzliche Regeln eingehalten werden. Dies gilt für Publikationen auf der eigenen Website genauso, wie auch etwa für Annoncen, Flyer, Visitenkarten oder Praxisschilder. Auch Social-Media- Werbung fällt darunter
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