Der Beweiswert von (Folge-)Arbeits- unfähigkeitsbescheinigungen kann erschüttert sein, wenn der arbeitsunfähi ge Arbeitnehmer nach Zugang der Kündi gung eine oder mehrere Folgebescheini gungen vorlegt, die passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfassen, und er un mittelbar nach Beendigung des Arbeits verhältniss
{{detailinfo.data.api.data.document[0].apa}}
{{detailinfo.data.api.data.document[0].vancouver}}
{{detailinfo.data.api.data.document[0].harvard}}