Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift , Thieme Verlag Heft 3-2010, Jahrgang 5) ISSN 1862-2275 Seite(n) 56 bis 57 DOI: 10.1055/s-0030-1261852 CareLit-Dokument-Nr: 316556 |
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Zusammenfassung Heilpraktiker stehen Formblättern zur Patientenaufklärung zumeist kritisch gegenüber – auch wenn sie über naturheilkundliche Behandlungsmethoden informieren. Sie meinen, dass ein Aufklärungsbogen Patienten eher verängstigt bzw. verwirrt und sehen durch ihn zudem das persönliche Gespräch verdrängt. Insgesamt erinnert sie die Herangehensweise zu sehr an die Schulmedizin. Der Rechtswissenschaftler Professor Dr. jur. Klaus Ulsenheimer will mit seinem Beitrag eine Brücke hin zu den Aufklärungsbögen schlagen. Er schildert nicht nur die rechtlichen Aspekte, die den Aufklärungsbogen zu einem sinnvollen Instrument machen. Er erläutert auch die Vorteile, die es für Heilpraktiker und ihre Patienten mit sich bringt, wenn sie Aufklärungsbögen einsetzen, und warum das persönliche Gespräch gerade nicht zu kurz kommen darf. Keywords Aufklärungsbogen - Aufklärung - therapeutische Aufklärung Diagnoseaufklärung Sicherungsaufklärung Risikoaufklärung Verwendete Literatur r1 BGHSt 11, 111, 114 r2 BGH JZ 1991, 983 f r3 BGH MedR 1985, 169 r4 BGH JZ 2000, 898, 901 r5 OLG München, VersR 1993, 752 Prof. Dr. jur. Dr. rer. pol. Klaus Ulsenheimer Prof. Dr. jur. Dr. rer. pol. Klaus Ulsenheimer ist Rechtsanwalt und apl. Professor an der Universität München. Neben Wirtschaftsstrafrecht befasst er sich schwerpunktmäßig mit Arztrecht (über 200 Publikationen zum gesamten Arztrecht). Er ist Mitherausgeber der Zeitschrift Medizinrecht und mehrerer Bücher. Seit Februar 2000 ist er als Mitherausgeber, seit Januar 2007 als alleiniger Herausgeber (Medizinrecht) für das Diomed-System tätig.
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