In der Vergangenheit wurden Gutachtertätigkeiten im Falle eines Gerichtsverfahrens gegen Physiotherapeuten oftmals durch Sachverständige aus der Berufsgruppe der Mediziner ausge führt. Dies ist, durch den vor einigen Jahren in mehreren Urteilen beschriebenen Grundsatz der fachgleichen Begutachtung, nicht sachgerecht. Aus diesem Grund hat sich der IFK entschlossen, eine Sachverständigenkommission zu gründen, um kompetente Sachverständige aus allen Fach bereichen der Physiotherapie auszubilden und zu installieren.
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