Wird gegenüber Mitarbeitern eines Landkreises, die im Wege der Gestellung bei einem Jobcenter beschäftigt sind, durch den Geschäftsführer des Jobcenters eine Abmahnung ausgesprochen, so besteht kein Mitbestim mungsrecht des Personalrats des Landkreises gemäß § 78 Abs. 2 Satz 1 Nr. 15 LPersVG RP. (Redaktioneller Leitsatz aus den Entscheidungsgründen)
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