Nicht nur Kinder sind in Kita und Schule gesetzlich unfallversichert, sondern auch Eltern, die ehrenamtlich oder freiwillig Aufgaben für Schulen oder Tageseinrichtungen übernehmen. Dieses Engagement für die Allgemeinheit würdigt der Gesetzgeber: Bei einem Unfall im Ehrenamt haben Betroffene Anspruch auf die umfassenden Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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