Leitsätze des Gerichts: 1. Zum Anspruch auf häusliche Krankenpflege gemäß § 37 Abs. 2 SGB V in Form des Verab reichens von Medikamenten und des An- und Ausziehens von Kompressionsstrümpfen in einer Einrichtung für alleinste hende wohnungslose Männer in besonderen sozialen Schwie rigkeiten.
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