Aus der Rechtsprechung ^\ Arbeitsassistenz für selbstständige Therapeutin SGB IX § 185 Abs. 5; UN-BRK Art. 27 1. Die Bewilligung von Leistungen für eine notwendige Arbeits assistenz für eine selbstständige Tätigkeit setzt nicht voraus, dass allein das Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit den Schwerbehinderten Menschen unabhängig von staatlichen Trans ferleistungen macht.
{{detailinfo.data.api.data.document[0].apa}}
{{detailinfo.data.api.data.document[0].vancouver}}
{{detailinfo.data.api.data.document[0].harvard}}