Wer durch einen anderen vorsätzlich oder fahrlässig an Leben, Körper oder Gesundheit oder anderen Rechtsgütern geschädigt wird, kann unter be stimmten Umständen dafür Schadenersatz verlangen. Hier direkt richtig zu reagieren, hilft dem Praxisinhaber und dem Patienten, vermeidet unnötige Auseinandersetzungen und gewährleistet eine schnelle Regulierung des Schadens. In der Praxis sind dabei im Wesentlichen zwei Konstellationen denkbar
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