Die sogenannte Überlastungsanzeige ist weder im Arbeits- noch im Arbeitsschutzrecht definiert und außerhalb von Betriebs- und Personalratskreisen eher wenig bekannt. Doch sie führt zu Unrecht ein Schattendasein. Denn sie kann entscheidender Hebel sein, um sich vor Gesundheitsschäden wie auch Schadensersatzforderungen zu schützen.
{{detailinfo.data.api.data.document[0].apa}}
{{detailinfo.data.api.data.document[0].vancouver}}
{{detailinfo.data.api.data.document[0].harvard}}