Ein Mitarbeiter verletzt sich während der Arbeit oder verunfallt auf dem Nachhauseweg. Was muss der Praxisinhaber tun, damit verbindlich geklärt werden kann, ob tatsächlich ein Arbeitsunfall vor liegt und die Kosten durch die für Physiotherapiepraxen zuständige Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) übernommen werden können?
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