CareLit · DOI-Nachweis · Heilberufe
Betreuungsrecht: Hier hakt’s
DOI 10.1007/s00058-008-0033-y
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenSchell, Werner
ZeitschriftHeilberufe
Ausgabe2/2008
Jahrgang / SeitenJg. 60 · S. 50 bis 51
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Vollmacht oder Rechtliche Betreuung — Wenn Menschen aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihre persönlichen Angelegenheiten zu regeln, benötigen sie eine Person, die diese Aufgaben für sie übernimmt. Existiert keine Vorsorgevollmacht, bestellt das Vormundschaftsgericht auf Antrag oder von Amts wegen einen Rechtlichen Betreuer.
Zitieren
Zitierempfehlung
Schell, Werner (2008) Betreuungsrecht: Hier hakt’s. Heilberufe, 60 (2), 50 bis 51. https://doi.org/10.1007/s00058-008-0033-y
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