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CareLit · DOI-Nachweis · Heilberufe

Betreuungsrecht: Hier hakt’s

Schell, Werner · Heilberufe · Ausgabe 2/2008 · S. 50 bis 51

DOI 10.1007/s00058-008-0033-y

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenSchell, Werner
ZeitschriftHeilberufe
Ausgabe2/2008
Jahrgang / SeitenJg. 60 · S. 50 bis 51

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Vollmacht oder Rechtliche Betreuung — Wenn Menschen aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihre persönlichen Angelegenheiten zu regeln, benötigen sie eine Person, die diese Aufgaben für sie übernimmt. Existiert keine Vorsorgevollmacht, bestellt das Vormundschaftsgericht auf Antrag oder von Amts wegen einen Rechtlichen Betreuer.

Zitieren

Zitierempfehlung

Schell, Werner (2008) Betreuungsrecht: Hier hakt’s. Heilberufe, 60 (2), 50 bis 51. https://doi.org/10.1007/s00058-008-0033-y

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