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CareLit · DOI-Nachweis · Heilberufe

Pflege aus der Kräuterküche: Erlaubt ist, was gefällt?

Hellmann, T.; Seeling, S. · Heilberufe · Ausgabe 8/2011 · S. 44 bis 45

DOI 10.1007/s00058-011-0871-x

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenHellmann, T.; Seeling, S.
ZeitschriftHeilberufe
Ausgabe8/2011
Jahrgang / SeitenJg. 63 · S. 44 bis 45

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Rechtliche Sicherheit bei der Verwendung von Tee, Kohlblatt & Co. - Die Anwendung von Kräutern oder Heilpflanzen in der Pflege erfreut sich wachsender Beliebtheit. Doch nicht alles, was angewendet wird, ist in dieser Form auch erlaubt. Was müssen Sie beachten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen?

Zitieren

Zitierempfehlung

Hellmann, T.; Seeling, S (2011) Pflege aus der Kräuterküche: Erlaubt ist, was gefällt?. Heilberufe, 63 (8), 44 bis 45. https://doi.org/10.1007/s00058-011-0871-x

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