CareLit · DOI-Nachweis · Heilberufe
Heilkunde-Übertragungsrichtlinie
DOI 10.1007/s00058-012-0607-6
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenZimmermann, A.
ZeitschriftHeilberufe
Ausgabe6/2012
Jahrgang / SeitenJg. 64 · S. 44 bis 45
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Die im Oktober 2011 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossene Heilkunde-Übertragungsrichtlinie ist am 22. März in Kraft getreten. Damit sind die Voraussetzungen für die Umsetzung von Modellvorhaben geschaffen. Qualifizierte Pflegekräfte und ambulante Pflegedienste, die an einem Modellvorhaben teilnehmen, erweitern nicht nur das eigene Leistungsspektrum, sondern können so auch neue Kunden gewinnen.
Zitieren
Zitierempfehlung
Zimmermann, A (2012) Heilkunde-Übertragungsrichtlinie. Heilberufe, 64 (6), 44 bis 45. https://doi.org/10.1007/s00058-012-0607-6
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