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CareLit · DOI-Nachweis · Heilberufe

Berufserlaubnis entzogen

N.N. · Heilberufe · Ausgabe 2/2014 · S. 1 bis 1

DOI 10.1007/s00058-014-0237-2

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenN.N.
ZeitschriftHeilberufe
Ausgabe2/2014
Jahrgang / SeitenJg. 66 · S. 1 bis 1

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Erweist sich eine Krankenschwester oder ein Krankenpfleger in der Berufsausübung als unzuverlässig, kann die Berufsbezeichnung widerrufen werden. Besonders schwerwiegend stellt sich ein Fehlverhalten im Rahmen der Berufsausübung dar. Geldzuwendungen von Patienten bergen dabei ein besonderes Risiko. Solche Begünstigungen sollten grundsätzlich nicht in Anspruch genommen werden.

Zitieren

Zitierempfehlung

N.N (2014) Berufserlaubnis entzogen. Heilberufe, 66 (2), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s00058-014-0237-2

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