CareLit · DOI-Nachweis · Heilberufe
Mehr Rechte
DOI 10.1007/s00058-015-1235-8
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenN.N.
ZeitschriftHeilberufe
Ausgabe1/2015
Jahrgang / SeitenJg. 52 · S. 1 bis 1
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
_ Das Bundessozialgericht hat die Rechte von Pflegediensten gegenüber Sozialhilfeträgern gestärkt. Auch nach dem Tod des Hilfeempfängers hat der Pflegedienst Anspruch auf Vergütung für die von ihm geleistete Versorgung, soweit eine Kostenübernahmeerklärung durch den Sozialhilfeträger besteht. „Das Urteil bringt nun endlich die lang erwartete Klarstellung“, so Bernd Tews, Geschäftsführer des bpa. …
Zitieren
Zitierempfehlung
N.N (2015) Mehr Rechte. Heilberufe, 52 (1), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s00058-015-1235-8
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