CareLit · DOI-Nachweis · Heilberufe
Kein Bußgeld wegen Start-Stopp-Automatik
DOI 10.1007/s00058-015-1236-7
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenN.N.
ZeitschriftHeilberufe
Ausgabe1/2015
Jahrgang / SeitenJg. 67 · S. 1 bis 1
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
_ Gute Nachricht für Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste, die viel mit dem Auto unterwegs sind: Schaltet eine Start-Stopp-Automatik bei einer Ampelpause den Motor aus, um Sprit zu sparen, kann dem Fahrer kein Bußgeld auferlegt werden, wenn er in diesem Moment sein Handy bedient. Grundsätzlich ist die Nutzung eines Mobiltelefons beim Autofahren verboten – allerdings nicht, wenn das Auto steht und der Motor aus ist.…
Zitieren
Zitierempfehlung
N.N (2015) Kein Bußgeld wegen Start-Stopp-Automatik. Heilberufe, 67 (1), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s00058-015-1236-7
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