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CareLit · DOI-Nachweis · Heilberufe

Kein Bußgeld wegen Start-Stopp-Automatik

N.N. · Heilberufe · Ausgabe 1/2015 · S. 1 bis 1

DOI 10.1007/s00058-015-1236-7

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenN.N.
ZeitschriftHeilberufe
Ausgabe1/2015
Jahrgang / SeitenJg. 67 · S. 1 bis 1

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

_ Gute Nachricht für Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste, die viel mit dem Auto unterwegs sind: Schaltet eine Start-Stopp-Automatik bei einer Ampelpause den Motor aus, um Sprit zu sparen, kann dem Fahrer kein Bußgeld auferlegt werden, wenn er in diesem Moment sein Handy bedient. Grundsätzlich ist die Nutzung eines Mobiltelefons beim Autofahren verboten – allerdings nicht, wenn das Auto steht und der Motor aus ist.…

Zitieren

Zitierempfehlung

N.N (2015) Kein Bußgeld wegen Start-Stopp-Automatik. Heilberufe, 67 (1), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s00058-015-1236-7

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