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CareLit · DOI-Nachweis · Heilberufe

Wer haftet bei Verkehrssicherungspflichten?

N.N. · Heilberufe · Ausgabe 11/2015 · S. 1 bis 1

DOI 10.1007/s00058-015-1803-y

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenN.N.
ZeitschriftHeilberufe
Ausgabe11/2015
Jahrgang / SeitenJg. 67 · S. 1 bis 1

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Neben der Einhaltung des pflegefachlichen Standards kommt auch der Einhaltung allgemeiner Verkehrssicherungspflichten eine erhebliche haftungsrechtliche Bedeutung zu. Jeder Patient und Bewohner ist vor Schädigungen zu schützen, die ihm wegen Krankheit oder einer sonstigen körperlichen oder geistigen Einschränkung durch ihn selbst oder durch die Einrichtung oder ihre bauliche Gestaltung drohen.

Zitieren

Zitierempfehlung

N.N (2015) Wer haftet bei Verkehrssicherungspflichten?. Heilberufe, 67 (11), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s00058-015-1803-y

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