CareLit · DOI-Nachweis · Heilberufe
Wer haftet bei Verkehrssicherungspflichten?
DOI 10.1007/s00058-015-1803-y
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenN.N.
ZeitschriftHeilberufe
Ausgabe11/2015
Jahrgang / SeitenJg. 67 · S. 1 bis 1
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Neben der Einhaltung des pflegefachlichen Standards kommt auch der Einhaltung allgemeiner Verkehrssicherungspflichten eine erhebliche haftungsrechtliche Bedeutung zu. Jeder Patient und Bewohner ist vor Schädigungen zu schützen, die ihm wegen Krankheit oder einer sonstigen körperlichen oder geistigen Einschränkung durch ihn selbst oder durch die Einrichtung oder ihre bauliche Gestaltung drohen.
Zitieren
Zitierempfehlung
N.N (2015) Wer haftet bei Verkehrssicherungspflichten?. Heilberufe, 67 (11), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s00058-015-1803-y
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