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CareLit · DOI-Nachweis · Heilberufe

DRK-Gesetz: unbefristete Gestellung von Rotkreuzschwestern wird möglich

N.N. · Heilberufe · Ausgabe 4/2017 · S. 1 bis 1

DOI 10.1007/s00058-017-2713-y

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenN.N.
ZeitschriftHeilberufe
Ausgabe4/2017
Jahrgang / SeitenJg. 69 · S. 1 bis 1

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

_ Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 21. Februar 2017 entschieden, dass Rotkreuzschwestern, die bei Gestellungsvertragspartnern, d.h. in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens eingesetzt werden, unter die Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) fallen. Auf rund 18.000 der bundesweit 25.000 Rotkreuzschwestern trifft dies zu. „Wir bedauern, dass das BAG nach mehr als 60 Jahren…

Zitieren

Zitierempfehlung

N.N (2017) DRK-Gesetz: unbefristete Gestellung von Rotkreuzschwestern wird möglich. Heilberufe, 69 (4), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s00058-017-2713-y

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