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CareLit · DOI-Nachweis · Heilberufe

BAG revidiert Rechtsprechung

N.N. · Heilberufe · Ausgabe 4/2017 · S. 1 bis 1

DOI 10.1007/s00058-017-2750-6

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenN.N.
ZeitschriftHeilberufe
Ausgabe4/2017
Jahrgang / SeitenJg. 69 · S. 1 bis 1

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 21. Februar 2017 zum Teil seine jahrzehntelange Rechtsprechung revidiert und entschieden, dass die Gestellung von Mitgliedern der DRK-Schwesternschaft Essen e.V. als Arbeitnehmerüberlassung einzustufen ist. Damit gilt für diese Gruppe zukünftig das novellierte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das zum 1.4.2017 in Kraft tritt. …

Zitieren

Zitierempfehlung

N.N (2017) BAG revidiert Rechtsprechung. Heilberufe, 69 (4), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s00058-017-2750-6

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