CareLit · DOI-Nachweis · Heilberufe
BAG revidiert Rechtsprechung
DOI 10.1007/s00058-017-2750-6
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenN.N.
ZeitschriftHeilberufe
Ausgabe4/2017
Jahrgang / SeitenJg. 69 · S. 1 bis 1
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 21. Februar 2017 zum Teil seine jahrzehntelange Rechtsprechung revidiert und entschieden, dass die Gestellung von Mitgliedern der DRK-Schwesternschaft Essen e.V. als Arbeitnehmerüberlassung einzustufen ist. Damit gilt für diese Gruppe zukünftig das novellierte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das zum 1.4.2017 in Kraft tritt. …
Zitieren
Zitierempfehlung
N.N (2017) BAG revidiert Rechtsprechung. Heilberufe, 69 (4), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s00058-017-2750-6
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