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CareLit · DOI-Nachweis · Heilberufe

Pflegekammer: Pflichtmitgliedschaft ist rechtmäßig

N.N. · Heilberufe · Ausgabe 7/2023 · S. 1 bis 1

DOI 10.1007/s00058-017-2884-6

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenN.N.
ZeitschriftHeilberufe
Ausgabe7/2023
Jahrgang / SeitenJg. 69 · S. 1 bis 1

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

_ Die Pflichtmitgliedschaft in einer Pflegekammer entspricht geltendem Recht. Mit dieser Einschätzung hat das Verwaltungsgericht Mainz einer Pflegerin widersprochen, die gegen die Pflichtmitgliedschaft geklagt hatte. Die Klägerin verweigerte zunächst die Übermittlung ihrer beruflichen Meldedaten an den Gründungsausschuss der Kammer, dessen Aufgabe es u.a. war, die beruflich Pflegenden zu registrieren. Mit einer Klag…

Zitieren

Zitierempfehlung

N.N (2023) Pflegekammer: Pflichtmitgliedschaft ist rechtmäßig. Heilberufe, 69 (7), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s00058-017-2884-6

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