CareLit · DOI-Nachweis · Heilberufe
Wann Pflegekräfte haften
DOI 10.1007/s00058-017-3156-1
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenN.N.
ZeitschriftHeilberufe
Ausgabe12/2017
Jahrgang / SeitenJg. 69 · S. 1 bis 1
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Der ehemalige Krankenpfleger Niels H. aus Delmenhorst sitzt wegen zweifachen Mordes im Gefängnis. Er hatte Patienten Medikamente gespritzt, die Herzversagen oder einen Kreislaufkollaps auslösen. Momentan wird in 84 weiteren Fällen ermittelt. Doch von diesem monströsen Fall abgesehen hört man immer wieder: Als Pflegekraft steht man mit einem Bein im Knast. Das ist jedoch eine Übertreibung.
Zitieren
Zitierempfehlung
N.N (2017) Wann Pflegekräfte haften. Heilberufe, 69 (12), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s00058-017-3156-1
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