CareLit CareLitFachliteratur für Gesundheitsberufe
CareLit · DOI-Nachweis · Heilberufe

Wann Pflegekräfte haften

N.N. · Heilberufe · Ausgabe 12/2017 · S. 1 bis 1

DOI 10.1007/s00058-017-3156-1

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenN.N.
ZeitschriftHeilberufe
Ausgabe12/2017
Jahrgang / SeitenJg. 69 · S. 1 bis 1

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Der ehemalige Krankenpfleger Niels H. aus Delmenhorst sitzt wegen zweifachen Mordes im Gefängnis. Er hatte Patienten Medikamente gespritzt, die Herzversagen oder einen Kreislaufkollaps auslösen. Momentan wird in 84 weiteren Fällen ermittelt. Doch von diesem monströsen Fall abgesehen hört man immer wieder: Als Pflegekraft steht man mit einem Bein im Knast. Das ist jedoch eine Übertreibung.

Zitieren

Zitierempfehlung

N.N (2017) Wann Pflegekräfte haften. Heilberufe, 69 (12), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s00058-017-3156-1

Mit CareLit weiterarbeiten

Volltext, Abstract und ähnliche Literatur