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CareLit · DOI-Nachweis · Heilberufe

Private Pflegeunternehmen: Absage an flächendeckende Tarifverträge

N.N. · Heilberufe · Ausgabe 1/2018 · S. 1 bis 1

DOI 10.1007/s00058-018-3187-2

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenN.N.
ZeitschriftHeilberufe
Ausgabe1/2018
Jahrgang / SeitenJg. 70 · S. 1 bis 1

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

_ Der Mindestlohn in der Altenpflege ist zum 1. Januar 2018 erneut angestiegen. Im Westen liegt er jetzt bei 10,55 Euro, im Osten bei 10,05 Euro. Er betrifft vor allem Pflegehilfskräfte und Betreuer. Friedhelm Fiedler, Vizepräsident des Arbeitgeberverbandes Pflege: „Seit Einführung des Pflegemindestlohns im August 2010 haben wir regelmäßig kräftige Steigerungen erlebt. Damals lag der Pflegemindestlohn für ungelernte…

Zitieren

Zitierempfehlung

N.N (2018) Private Pflegeunternehmen: Absage an flächendeckende Tarifverträge. Heilberufe, 70 (1), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s00058-018-3187-2

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