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CareLit · DOI-Nachweis · Heilberufe

Umkleidezeit ist Arbeitszeit

N.N. · Heilberufe · Ausgabe 2/2018 · S. 1 bis 1

DOI 10.1007/s00058-018-3273-5

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenN.N.
ZeitschriftHeilberufe
Ausgabe2/2018
Jahrgang / SeitenJg. 70 · S. 1 bis 1

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

_ Klinikpersonal muss seine Arbeitskleidung nicht schon zu Hause anziehen. Bei derart leicht erkennbarer Dienstkleidung ist dies nicht zumutbar, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az. : 5 AZR 382/16) entschied. Danach ist die für das Anund Ausziehen notwendige Umkleidezeit als Mehrarbeit zu vergüten, soweit der jeweilige Tarifvertrag nichts anderes vorsieht. Die vor der Arbeit notwendige Desinfektion der…

Zitieren

Zitierempfehlung

N.N (2018) Umkleidezeit ist Arbeitszeit. Heilberufe, 70 (2), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s00058-018-3273-5

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