CareLit · DOI-Nachweis · Heilberufe
Umkleidezeit ist Arbeitszeit
DOI 10.1007/s00058-018-3273-5
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenN.N.
ZeitschriftHeilberufe
Ausgabe2/2018
Jahrgang / SeitenJg. 70 · S. 1 bis 1
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
_ Klinikpersonal muss seine Arbeitskleidung nicht schon zu Hause anziehen. Bei derart leicht erkennbarer Dienstkleidung ist dies nicht zumutbar, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az. : 5 AZR 382/16) entschied. Danach ist die für das Anund Ausziehen notwendige Umkleidezeit als Mehrarbeit zu vergüten, soweit der jeweilige Tarifvertrag nichts anderes vorsieht. Die vor der Arbeit notwendige Desinfektion der…
Zitieren
Zitierempfehlung
N.N (2018) Umkleidezeit ist Arbeitszeit. Heilberufe, 70 (2), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s00058-018-3273-5
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