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CareLit · DOI-Nachweis · Heilberufe

Wer darf Intensivpflege anbieten?

N.N. · Heilberufe · Ausgabe 3/2018 · S. 1 bis 1

DOI 10.1007/s00058-018-3336-7

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenN.N.
ZeitschriftHeilberufe
Ausgabe3/2018
Jahrgang / SeitenJg. 70 · S. 1 bis 1

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Ambulante Pflegedienste haben zunehmend die Intensivpflege in ihr Angebot integriert. Dies wirft Fragen auf, insbesondere unter welchen rechtlichen und personellen Voraussetzungen dies möglich ist und wie die Hilfsangebote qualitativ gesichert und kontrolliert werden können.

Zitieren

Zitierempfehlung

N.N (2018) Wer darf Intensivpflege anbieten?. Heilberufe, 70 (3), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s00058-018-3336-7

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