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CareLit · DOI-Nachweis · Heilberufe

„Geriatriezulage“ auch im Seniorenheim

N.N. · Heilberufe · Ausgabe 5/2018 · S. 1 bis 1

DOI 10.1007/s00058-018-3466-y

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenN.N.
ZeitschriftHeilberufe
Ausgabe5/2018
Jahrgang / SeitenJg. 70 · S. 1 bis 1

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

_ Pflegekräfte können nicht nur in Krankenhausund Reha-Abteilungen eine Geriatriezulage beanspruchen. Nach den tariflichen Regelungen für Einrichtungen des DRK ist dafür Voraussetzung, dass sich dort „überwiegend krankenpflegebedürftige Bewohner“ befinden, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied. Es sprach damit einer examinierten Altenpflegerin aus dem Raum Oberhausen die Zulage von 60 Euro monatlich…

Zitieren

Zitierempfehlung

N.N (2018) „Geriatriezulage“ auch im Seniorenheim. Heilberufe, 70 (5), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s00058-018-3466-y

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