CareLit · DOI-Nachweis · Heilberufe
„Geriatriezulage“ auch im Seniorenheim
DOI 10.1007/s00058-018-3466-y
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenN.N.
ZeitschriftHeilberufe
Ausgabe5/2018
Jahrgang / SeitenJg. 70 · S. 1 bis 1
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
_ Pflegekräfte können nicht nur in Krankenhausund Reha-Abteilungen eine Geriatriezulage beanspruchen. Nach den tariflichen Regelungen für Einrichtungen des DRK ist dafür Voraussetzung, dass sich dort „überwiegend krankenpflegebedürftige Bewohner“ befinden, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied. Es sprach damit einer examinierten Altenpflegerin aus dem Raum Oberhausen die Zulage von 60 Euro monatlich…
Zitieren
Zitierempfehlung
N.N (2018) „Geriatriezulage“ auch im Seniorenheim. Heilberufe, 70 (5), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s00058-018-3466-y
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