CareLit · DOI-Nachweis · Heilberufe
Sturz eines Pflegebedürftigen: Wer haftet im Einzelfall?
DOI 10.1007/s00058-018-3522-7
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenN.N.
ZeitschriftHeilberufe
Ausgabe6/2018
Jahrgang / SeitenJg. 70 · S. 1 bis 1
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Sturzbedingte Verletzungen pflegebedürftiger Personen sind leider nicht selten. Während viele Stürze glimpflich verlaufen, kommt es in manchen Fällen zu schweren Verletzungen, die — vor allem beim Auftreten von Komplikationen — hohe Behandlungskosten nach sich ziehen. Diese können im Regressweg durch die Krankenkassen geltend gemacht werden, auf die Schadensersatzansprüche übergehen. Was müssen Pflegende und Träger…
Zitieren
Zitierempfehlung
N.N (2018) Sturz eines Pflegebedürftigen: Wer haftet im Einzelfall?. Heilberufe, 70 (6), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s00058-018-3522-7
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