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CareLit · DOI-Nachweis · Heilberufe

Sturz eines Pflegebedürftigen: Wer haftet im Einzelfall?

N.N. · Heilberufe · Ausgabe 6/2018 · S. 1 bis 1

DOI 10.1007/s00058-018-3522-7

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenN.N.
ZeitschriftHeilberufe
Ausgabe6/2018
Jahrgang / SeitenJg. 70 · S. 1 bis 1

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Sturzbedingte Verletzungen pflegebedürftiger Personen sind leider nicht selten. Während viele Stürze glimpflich verlaufen, kommt es in manchen Fällen zu schweren Verletzungen, die — vor allem beim Auftreten von Komplikationen — hohe Behandlungskosten nach sich ziehen. Diese können im Regressweg durch die Krankenkassen geltend gemacht werden, auf die Schadensersatzansprüche übergehen. Was müssen Pflegende und Träger…

Zitieren

Zitierempfehlung

N.N (2018) Sturz eines Pflegebedürftigen: Wer haftet im Einzelfall?. Heilberufe, 70 (6), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s00058-018-3522-7

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