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CareLit · DOI-Nachweis · Heilberufe

Das Recht auf Brückenteilzeit

N.N. · Heilberufe · Ausgabe 12/2018 · S. 1 bis 1

DOI 10.1007/s00058-018-3815-x

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenN.N.
ZeitschriftHeilberufe
Ausgabe12/2018
Jahrgang / SeitenJg. 70 · S. 1 bis 1

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Am 18. Oktober hat der Bundestag das Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts beschlossen, dessen Kernstück ein Rechtsanspruch auf eine zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit (Brückenteilzeit) ist. Er soll ein Recht auf zeitweise Verringerung der vereinbarten Arbeitszeit und gleichzeitig die Rückkehr zur vorher vereinbarten Arbeitszeit sichern und gilt in Unternehmen mit mindestens 46 Arbeitnehmern.

Zitieren

Zitierempfehlung

N.N (2018) Das Recht auf Brückenteilzeit. Heilberufe, 70 (12), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s00058-018-3815-x

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