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CareLit · DOI-Nachweis · Heilberufe

Rufbereitschaft kann Arbeitszeit sein

N.N. · Heilberufe · Ausgabe 11/2021 · S. 1 bis 1

DOI 10.1007/s00058-021-2136-7

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenN.N.
ZeitschriftHeilberufe
Ausgabe11/2021
Jahrgang / SeitenJg. 73 · S. 1 bis 1

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Gesamtbetrachtung aller Umstände entscheidend Der Europäische Gerichtshof hat sich in zwei neuen Entscheidungen dazu geäußert, unter welchen Voraussetzungen die Zeit, in der ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Rufbereitschaft auf einen Einsatz wartet, als Arbeitszeit zu qualifizieren ist. …

Zitieren

Zitierempfehlung

N.N (2021) Rufbereitschaft kann Arbeitszeit sein. Heilberufe, 73 (11), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s00058-021-2136-7

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