CareLit · DOI-Nachweis · Heilberufe
Rufbereitschaft kann Arbeitszeit sein
DOI 10.1007/s00058-021-2136-7
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenN.N.
ZeitschriftHeilberufe
Ausgabe11/2021
Jahrgang / SeitenJg. 73 · S. 1 bis 1
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Gesamtbetrachtung aller Umstände entscheidend Der Europäische Gerichtshof hat sich in zwei neuen Entscheidungen dazu geäußert, unter welchen Voraussetzungen die Zeit, in der ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Rufbereitschaft auf einen Einsatz wartet, als Arbeitszeit zu qualifizieren ist. …
Zitieren
Zitierempfehlung
N.N (2021) Rufbereitschaft kann Arbeitszeit sein. Heilberufe, 73 (11), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s00058-021-2136-7
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