CareLit · DOI-Nachweis · Heilberufe
Notvertretungsrecht von Ehegatten
DOI 10.1007/s00058-022-2969-8
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenN.N.
ZeitschriftHeilberufe
Ausgabe12/2022
Jahrgang / SeitenJg. 74 · S. 1 bis 1
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Umstrittene Regelung Können sich Ehepartner in Gesundheitsfragen und vor allem bei Notfällen gegenseitig vertreten? Die Mehrheit ist dieser Ansicht. Doch hierbei handelte es sich bislang um einen Irrglauben. Nun wird nach langem Ringen ab 01.01.2023 ein Notvertretungsrecht für Ehegatten in § 1358 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eingeführt. …
Zitieren
Zitierempfehlung
N.N (2022) Notvertretungsrecht von Ehegatten. Heilberufe, 74 (12), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s00058-022-2969-8
Mit CareLit weiterarbeiten