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CareLit · DOI-Nachweis · Heilberufe

Ehegatten-Stellvertretungsrecht

N.N. · Heilberufe · Ausgabe 4/2025 · S. 1 bis 1

DOI 10.1007/s00058-025-3824-5

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenN.N.
ZeitschriftHeilberufe
Ausgabe4/2025
Jahrgang / SeitenJg. 77 · S. 1 bis 1

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Serie - Recht im Quartal Der § 1358 BGB ermöglicht seit 1.1.2023 zum ersten Mal ein Vertretungsrecht unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge. Er enthält aber komplizierte und missverständliche Grundaussagen sowie gefährlich versteckte Grenzen. Wer nicht aufpasst, kann zum Beispiel des „Totschlags durch Unterlassen“ verdächtigt werden. …

Zitieren

Zitierempfehlung

N.N (2025) Ehegatten-Stellvertretungsrecht. Heilberufe, 77 (4), 1 bis 1. https://doi.org/10.1007/s00058-025-3824-5

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